Hinweis zu Reifenumrüstungen an Motorrädern
Im Verkehrsblatt 15.2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern komplett neu festgehalten. Diese ergibt, dass bestehende Bereifungsempfehlungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht länger als alleiniger Nachweis über eine gefährdungsfreie Montage bei abweichender Dimension oder Bauart herangezogen werden dürfen.
Gültig ist das neue Vorgehen für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen.
Hier finden Sie eine ausführliche aktuelle Erklärung zum Thema Reifenfreigaben.
Aktuelle Freigaben finden Sie in unserem Webshop oder auf den Herstellerseiten:
https://www.rieger-ludwig.de/Shop/Suche/Motorrad.aspx
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